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Die Digitalisierung der Gerichte.

Symbolbild   Bildrechte: AdobeStock

Die Einführung der elektronischen Akte in der niedersächsischen Justiz: ein Meilenstein der Digitalisierung

Die niedersächsische Justiz macht einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung mit der Einführung der elektronischen Akte. In Rechtssachen besteht eine Rechtsverpflichtung zur Einführung der elektronischen Akte bis Ende 2025. Wir gehen diesen Weg gemeinsam mit anderen Bundesländern im e²Verbund. In Verwaltungsangelegenheiten hat die Justiz bereits in weiten Teilen die elektronische Akte eingeführt. Der ZIB betreibt beide Welten sicher und verlässlich.

Die elektronische Akte revolutioniert die Art und Weise, wie Gerichtsunterlagen erstellt, verwaltet und ausgetauscht werden. Die Umstellung von papierbasierten Akten auf eine digitale Umgebung verspricht nicht nur Effizienzsteigerungen, sondern auch eine höhere Flexibilität und verbesserte Zugänglichkeit für alle Beteiligten im Justizsystem. Manuelle Arbeitsprozesse werden reduziert; die Hochverfügbarkeit der elektronischen Akte erleichtert die Arbeit im Homeoffice, aber auch den Zugriff anderer Verfahrensbeteiligter auf aktuelle Akteninhalte.

Die digitale Transformation erfolgt mit Blick auf die Veränderungsprozesse in der Justiz. Sie wird nach der flächendeckenden Einführung der eAkte nicht zu Ende sein, sondern erst beginnen. Digitale Plattformen müssen der heute der Papierwelt nachempfundenen eAkten-Welt folgen. Künstliche Intelligenz wird ebenso zum Einsatz kommen, wie eine moderne Infrastruktur. Die der uns allen bekannten Briefpost folgende Übermittlung von Schriftsätzen über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP wird angesichts ständig wachsender Datenmengen bald zu überdenken sein. Hochladen statt abschicken muss künftig für einen digitalen Austausch von Informationen in der Justiz gelten.

Nach Einführung der eAkte ist vor dessen Modernisierung. Der ZIB ist dabei.


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