163 Justizbehörden - ein IT-Dienstleister
Der ZIB ist eine virtuelle Organisation und daher keine Behörde im eigentlichen Sinne. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Angehörige der Oberlandesgerichte in Celle oder Oldenburg, des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der Generalstaatsanwaltschaft Celle oder der Justizvollzugsanstalt Celle.
Bei den vorgenannten Beschäftigungsbehörden liegt grundsätzlich auch die dienstrechtliche Aufsicht über die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Allerdings müssen die Beschäftigungsbehörden bei ihren Entscheidungen die IT-Betriebsleitung angemessen beteiligen.
Einige Angelegenheiten der Dienstaufsicht sind vollständig auf die Betriebsleitung übertragen worden. Dazu gehören u. a. die Regelung der Arbeitszeit, die Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung, die Regelung der Geschäftsverteilung und der Vertretung und die Genehmigung von Dienstreisen.
Von der Dienstaufsicht ist die sog. Fachaufsicht zu trennen. Da die betriebsinterne Gesamtverantwortung des IT-Betriebes bei der IT-Betriebsleitung liegt, unterstehen die im Zentralen IT-Betrieb beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem vollen Weisungsrecht der IT-Betriebsleitung, die allein über die Art und den Umfang ihres Einsatzes entscheidet. Ein Zugriffsrecht der Beschäftigungsbehörden auf die diesen Personen zukommenden Arbeitskraftanteile ist ausgeschlossen.